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    CE-Kennzeichnung
    Seit dem 1. September 2006 müssen alle Basisgläser sowie beschichtete Gläser, Sicherheitsgläser wie ESG und TVG, ISO, VSG und ESG-H sowie zertifizierungspflichtige Spezialprodukte (Level 1) verpflichtend mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Auch die Firma Pfalzglas hat diese gesetzliche Anforderung erfüllt und kennzeichnet alle ihre Glasprodukte mit dem CE-Kennzeichen.

    Die CE-Kennzeichnung bescheinigt, dass die Produkte die wesentlichen Anforderungen der Bauproduktrichtlinie der Europäischen Kommission erfüllen und dass die Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck benutzt werden können. Diese CE-Kennzeichnung impliziert selbstverständlich die Verpflichtung der Hersteller, dass die so gekennzeichneten Produkte nach der jeweiligen CE-Norm produziert wurden.

    Im Rahmen unseres eigenen Qualitätsanspruches und der permanenten Qualitätssicherung setzen wir uns ständig intensiv mit dieser neuen Herausforderung auseinander. Da wir sämtliche Anforderungen wie Erstprüfung, werkseigene Produktionskontrolle, Qualitäts-Management-System, Kennzeichnung der Produkte etc. umgesetzt haben, können wir Ihnen diesen Service bieten. Mehr über die CE-Kennzeichnung finden sie auf den Seiten des europäischen Flachglasverbandes GEPVP (Groupement Européen des Producteurs de Verre Plat) unter der Web-Adresse http://www.gepvp.org/.



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